Nützliches und Wissenswertes zum Thema Dach

Sie können hier kommentierte Inhalte aus dem Regelwerk des ZVDH finden oder auch Prinzipskizzen und Ausführungsvorschläge.

Selbstverständlich erfolgt die Nutzung der Inhalte eigenverantwortlich.

D.h. prüfen Sie die Inhalte auf Richtigkeit, bzw. Regelkonformität bevor Sie sie nutzen.

Danke sehr.

Ausführung der Zusatzmaßnahme am Ortüberstand

Werden Dächer mit Ortüberstand ausgeführt, dann müssen Unterdächer, Unterdeckungen oder Unterspannungen soweit wie möglich nach außen und auf eine ausreichend tragfähige Auflage geführt werden.

Um das Abtropfen von Wasser über die Ortkante zu minimieren, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, z.B. Hochführen der Bahnen auf die Lattung.

Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen des ZVDH Ausgabe 01.2010
Punkt 4.3 Ortgang

Eine geeignete Maßnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Nageldichtband unter der äußeren, am seitlichen Dachrand gelegenen Konterlatte sein.

Windsogsicherung durch mechanische Befestigung

Werden z.B. einlagige Abdichtungen aus Kunststoffbahnen mit Einzelbefestigern im überdeckten Bahnenrand mechanisch gegen Windsog befestigt (Saumbefestigung), so ist bei der Ausführung darauf zu achten, dass der Abstand von mindestens 10 mm zwischen Lastverteilteller und Bahnenkante eingehalten wird.

Flachdachrichtlinie des ZVDH Ausgabe 12.2016
Punkt 2.6.3.4 (4)

Hinweis:
Bei Kunststoff- und Elastomerbahnen beträgt die Überlappung für Baustellennähte mindestens 40 mm. Bei mechanisch befestigten Bahnen mit Saumbefestigung muss die Überlappungsbreite entsprechend erhöht werden.

Anschlüsse der Zusatzmaßnahme an aufgehende Bauteile

Anschlüsse von Zusatzmaßnahmen an aufgehende Bauteile können mit Bahnen gleicher Qualität ausgeführt werden, oder auch mit Blechen, Formteilen oder geeignetem Zubehör. Der Anschluss muss dabei mindestens 5 cm über die Oberfläche der Dachdeckung hochgeführt und befestigt werden. Die Anschlusshöhe ist dabei unabhängig von der Dachneigung.

Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen Ausgabe 01.2010 Punkt 4.6 (3)


Abdeckungen

Selbsttragende und nicht selbsttragende Abdeckungen werden in der Regel indirekt befestigt. Nur in begründeten Ausnahmefällen, z. B. in der Denkmalpflege, können Sie auch direkt befestigt werden.

Grundsätzlich sollten Abdeckungen mit Gefälle zum Dach hin ausgeführt werden, damit nach außen abtropfendes Wasser minimiert wird.

Die Enden von Abdeckungen müssen immer mit Kopfstücken oder Maueranschlussstücken ausgeführt werden. Das gilt auch für Fensterbänke, auch da gehören Kopfstücke dran!

Fachregeln für Metallarbeiten Ausgabe 06.2017 Punkt 8.1 (2) (3)

Hinweis: Pfützenbildung auf Brüstungsabdeckung von Terrassen sind immer gerne Auslöser von Streitigkeiten zwischen AN und AG. Also lieber gleich auf ausreichendes Gefälle achten und den AG im Vorfeld beraten und hinweisen. Wer schreibt, der bleibt.

Ausführung von Dampfsperren im Flachdach

Zu einer fachgerechten Ausführung gehört u.a. auch, dass Dampfsperren an An- und Abschlüssen bis zur Oberkante der Wärmedämmung bzw. des Dämmkeils geführt werden.
Wenn Dampfsperren auch gleichzeitig die Funktion der Luftdichtheitsschicht übernehmen, muss man sie auch ausreichend luftdicht an Nähten, Stößen, An- und Abschlüssen und Durchdringungen anschließen.

Flachdachrichtlinie des ZVDH Ausgabe 12.2016 Punkt 3.3.2 (3) (5)

Traufausführungen im Steildach

Bei Traufen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass sich keine Wassersäcke auf der Zusatzmaßnahme bilden. Die Gefahr besteht insbesondere dann, wenn die Zusatzmaßnahme aus der Konterlattenebene auf eine Bohle geführt wird. In diesem Fall sind Keilbohlen sinnvoll und erforderlich oder andere geeignete Maßnahmen. Bei gewöhnlichen Traufbohlen hat sich vielfach gezeigt, dass diese für den Zweck ungeeignet sind.

Merkblatt Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen des ZVDH Ausgabe 01.2010 Punkt 4.2 (7)
Hinweis: Diese Ausführung ist erfahrungsgemäß problematisch bei flach geneigten Dächern. Man sollte hier die Konterlattenebene bis unter die Dachrinne führen und mit einem Tropfblech nach außen anschließen.

Traufausführungen im Steildach

Aus technischer Sicht eindeutig besser ist die Variante, bei der die Konterlattenebene bis unter die Dachrinne durchläuft und dort über ein Tropfblech nach außen anschließt. Die Belüftung der Konterlattenebene ist hier jederzeit gegeben, auch bei Schnee- und Eisschanzenbildung im Traufbereich.

Einen Hinweis dazu gibt die Fachregel Dachziegel Dachsteine des ZVDH Ausgabe 012.2012 Punkt 4.2 (7)

Anschlüsse an aufgehende Bauteile

Anschlüsse mit Bitumenbahnen müssen mindestens zweilagig ausgeführt werden, das gilt auch für einlagige Bitumenabdichtungen. Auch ein Keil oder eine Hohlkehle soll im Eckbereich angeordnet werden. Dazu soll die Flächenabdichtung im Übergangsbereich abgesetzt werden, das heißt, die Anschlussbahnen werden in die Flächenabdichtung mit Nahtversatz eingebunden.

Eindeckrahmen vertiefter Einbau

Wenn z. B. bei Glattziegeln der Eindeckrahmen vertieft eingebaut werden soll, dann kann man das gut mit Konterbrett und einem Holzwerkstoffplattenzuschnitt herstellen.

Maßnahmen gegen horizontale Kräfte

Maßnahmen gegen horizontale Kräfte können mit linearer Befestigung ausgeführt werden, oder auch mit Linienbefestigung.
Lineare Befestigung erfolgt mit geeigneten Einzelbefestigern in Reihe.
Linienbefestigung erfolgt mit durchgehenden Schienen, Bändern oder Verbundblechen.

Beide Befestigungsarten wirken nur, wenn die Befestigungen in oder unmittelbar über der Abdichtungsebene, am Übergang zur senkrechten oder geneigten Fläche angeordnet sind.

Gemäß Flachdachrichtlinie sollten mindestens 3 Stk. Befestiger/Meter ausgeführt werden.
Aber Achtung:
Viele Hersteller von Abdichtungsbahnen fordern mehr als 3 Befestiger/Meter. Also immer schön die Verlegeanleitung lesen.

Maßnahmen gegen horizontale Kräfte

Nicht nur einlagige Abdichtungen oder Unterkonstruktionen aus Stahl-Trapezblechen oder nagelbare Unterlagen erfordern Maßnahmen gegen horizontale Kräfte.

Sie sind auch erforderlich bei Dachaufbauten mit leichtem Oberflächenschutz und Hartschaum-Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol (EPS) mit einer
Druckbelastbarkeit < 150 kPA (dm).

Flachdachrichtlinie des ZVDH Ausgabe 12.2016, Punkt 2.6.1

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